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   VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03   

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VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03 (https://dejure.org/2003,7738)
VG Köln, Entscheidung vom 23.12.2003 - 8 L 3008/03 (https://dejure.org/2003,7738)
VG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 (https://dejure.org/2003,7738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzbarkeit einer Wehrdienstausnahme wegen der Ausübung einer Tätigkeit in der väterlichen Firma; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Einberufungsbescheids zum Wehrdienst im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungswidrigkeit der Wehrgerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht, 28.1.2004)

    Die Bundeswehr schrumpft und die Wehrgerechtigkeit auch // Klagen gegen Einberufungsbescheide immer aussichtsreicher

Besprechungen u.ä.

  • deutsches-wehrrecht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Administrative Wehrdienstausnahmen und kein Ende? (Dieter Walz; NZWehrr 4/2004, S. 153-160)

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    c) Die allgemeine Wehrpflicht ist Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens (BVerfGE 38, 154 (167)).

    Die Notwendigkeit, Wehrgerechtigkeit im Innern ebenso aufrechtzuerhalten wie die Verteidigungsbereitschaft des grundrechtsgarantierenden Staates nach außen, fordert eine hinreichend bestimmte normative Festlegung der Wehrdienstausnahmen (vgl. BVerfGE 38, 154 (167 f.)).

    Die Wehrgerechtigkeit verlangt, dass bei der Erfüllung der Wehrpflicht nicht willkürlich oder ohne sachlich zwingenden Grund unterschiedliche Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 38, 154).

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    Zur Frage der Wehrgerechtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. April 1978 (Az: 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77) folgendes ausgeführt:.

    vgl. BVerfGE 48, 127-206.

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    Diese Grundsätze hat das BVerfG in seiner Entscheidung 24. April 1985 (Az: u.a. 2 BvF 2/83), BVerfGE 69, 1-92, bestätigt.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    vgl. Urteil vom 10.11.1999 - Az: 6 C 30/98 -, BVerwGE 110, 40-61.
  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27.6.1974 (BVerfGE 38, 1 (17)) selbst gesagt:.
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen (vgl. auch BVerwGE 36, 323; 45, 197).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

    Auszug aus VG Köln, 23.12.2003 - 8 L 3008/03
    Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen (vgl. auch BVerwGE 36, 323; 45, 197).
  • VG Köln, 03.12.2008 - 8 K 5791/08

    Vereinbarkeit der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG)

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - und vom 8. Januar 2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
  • VG Oldenburg, 30.03.2004 - 7 B 1271/04

    Voraussetzungen des Vorliegens einer besonderen Härte beim Verlust der

    Eine solche liegt - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts Köln (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - Beschluss vom 8. Januar 2004 - 8 L 4/04 -) - auch im Hinblick auf die für Einberufungen seit dem 1. Juli 2003 angewendeten Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. April 2003 nicht vor.
  • VG Koblenz, 10.03.2004 - 7 L 616/04

    Neue Ausnahmen vom Wehrdienst verletzen nicht die Rechte der einberufenen

    Dieser Rechtsansicht, zu deren Begründung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2003 (8 L 3008/03) Bezug genommen wird, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
  • VG Köln, 15.04.2005 - 8 K 8564/04

    Grundsatz der Wehrgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Einberufung

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23.12.2003 - 8 L 3008/03 - und vom 08.01.2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
  • VG Neustadt, 16.03.2004 - 8 L 476/04
    Die Kammer folgt damit auch insofern nicht der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2003 ( 8 L 3008/03 ).
  • VG Köln, 03.12.2008 - 8 K 5913/08

    Wehrpflicht - Kölner Richter halten Einberufungspraxis für verfassungswidrig

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23.12.2003 - 8 L 3008/03 - und vom 08.01.2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
  • VG Minden, 30.06.2004 - 10 L 511/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    - Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - und Urteil vom 21. April 2004 - 8 K 154/04 - - die Rechtsauffassung vertritt, seine Einberufung verstoße mit Blick auf die seit dem 1. Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinien gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, verhilft dies seinem Antrag nicht zum Erfolg.
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2004 - 2 G 2305/04

    Einberufung Wehrpflichtiger verstößt wegen der neuen Einberufungsrichtlinien für

    So habe das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 23.12.2003 ( Az.: 8 L 3008/03 ) festgestellt, dass die neuen Regelungen zur Einberufung einen Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung beinhalten.
  • VG Arnsberg, 29.03.2004 - 3 L 403/04

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen drohenden Verlusts des Arbeitsplatzes;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 20/92 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 2065 (2066); Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Beschluss vom 17. März 2004 - 15 L 620/04 - VG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 L 616/04.KO - Johlen, Wehrpflichtrecht in der Praxis, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 266; a. A.: VG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 -.
  • VG Minden, 23.03.2004 - 10 L 205/04

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Einberufungsbescheid

    - Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - - die Rechtsauffassung vertritt, seine Einberufung verstoße mit Blick auf die seit dem 1. Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinien gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, verhilft dies seinem Antrag nicht zum Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 11 L 713/04

    Die Einberufungspraxis der Bundeswehr verletzt Wehrpflichtige nicht in eigenen

  • VG Bremen, 13.07.2004 - 7 V 1137/04

    Einberufung zum Zivildienst

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